Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart – München die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Lasergerät PoliScan Speed wurden 120 km/h mit Foto dokumentiert. Verwarnungsgeld von 30,00 € angeboten.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen
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