Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Ellenberg, auf der BAB 7, bei km 764,450, Würzburg – Ulm
wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 120 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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