Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Horst, auf der BAB 7, Höhe km 18,9, Richtung Hamburg die erlaubte Geschwindigkeit am überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 120 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV.3 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 20 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 30,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg

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