Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, Abzweig Zarrentin, (Boizenburg / Brücke) Abschnitt 050, bei km 0,624, Ri. Ludwigslust die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 91 km/h mit Messgerät PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Anhörungsbogen

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