In 88427, Bad Schussenried-Sattenbeuren, L 275, OD wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit eso ES 3.0 mit Foto 71 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Biberach übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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