Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 20, bei km 327.94, in FR AD Kreuz Uckermark ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 121 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: mit Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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