Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rheine, Basilikastr. zw. Elter Straße u. Bevergerner Straße, FR Elter Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 51 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung von 21 km/h wurde mit Lasergerät mit Foto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Rheine übersandt.
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