Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Schleswiger Damm, i. R: Oldesloer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 120 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 130 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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