Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Klausdorf, Zossener Straße, Höhe 23C, Tagespflegeeinrichtung, in FR Tonweg um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan 51 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Zeugenvernehmung

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