Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 03.06.2016 in Oldenburg, Butjadinger Straße, vor Schule. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Radarmessgerät und Frontfoto 51 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Formular “Anhörung im Bußgeldverfahren”
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