Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 74080, Heilbronn-Böckingen, Neckartalstraße, Höhe Busdepot innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät ES8.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heilbronn übersandte Vordruck Anhörung
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