Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Donaueschingen, BAB 864, km 84,676, AD Bad Dürrheim – AS Donaueschingen  die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 102 km/h durch Messung mit PoliScan Speed FM1. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe Zeugenfragebogen

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