Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leinfelden-Echterdingen, auf der BAB 8, in Höhe km 198,420, Karlsruhe – München, Überleitung zur B 27, in Richtung Tübingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 82 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit PoliScan Speed

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt Zeugenfragebogen

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