In in Aarbergen-Michelbach, im Aartal, B 54, Nahversorgungszentrum, Einmündung Wirtschaftsweg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto  ergab 72 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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