Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fuldatal, B 3, im Schocketal, Bereich BHS, FR Hann. Münden mit 22 km/h, bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Die durchgeführte Sensormessung dokumentierte mit Frontfoto 72 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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