Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 20, Höhe Langsdorf, i. R. Stettin die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit TraffiStar S 350 stationär ergab 82 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Zeugenfragebogen

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