Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 172,815, in FR Hamburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 82 km/h durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 212 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Vordruck Anhörung
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