Auf der BAB 9, Höhe km 0,5, FR BAB 10, AD Nuthetal wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Lasermessung mit PoliScan Speed ergab 122 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerfeststellung / Zeugenfragebogen
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