Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 89077, Ulm, FR B 10-Tunnel Dornstadt. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Foto 72 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: übersandte Zeugenfragebogen
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