Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Goslar, auf der B 6, vor Abfahrt Hildesheimer Straße, Abschnitt 1090, Station 0,077 um 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S330.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Vordruck Anhörung
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