Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart-Ost, B 14, Schwanenplatztunnel, FR Bad Cannstatt, Spur Mitte ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 82 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 330 und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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