In Espenhain, auf der Leipziger Straße, Richtung Borna wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 m/h überschritten. Gemessen wurden mit 72 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig übersandte Anhörung

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