Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, km 327,94, in FR Prenzlau/Lübeck die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden am 10.04.2016 bei erlaubten 100 km/h, 122 km/h mit Lasermessung, PoliScan Speed, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Verkehrsornungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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