Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Schäferkampsallee, Nr. 30, i.R. stadtauswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 73 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit einem Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 23 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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