Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Chemnitz, Reichenhainer Straße, i.H. Friedhof, FR Wartburgstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 53 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 23 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Chemnitz übersandt.

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