Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, RF Dortmund, bei km 45.383 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 103 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ,PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 23 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr übersandte Formular Anhörung
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