Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ortkrug, L 072, Abs. 140, bei km 1,444 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 73 km/h mit durch Messung mit PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Zeugenfragebogen
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