Der Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 20.12.2015 in Irschenberg, A 8, Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, km 9,694, li. Spur. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 123 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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