Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 19.04.2016 in Dresden, Dohnaer Straße, Höhe Baumarkt Hornbach, aus Ri. Lockwitztalstraße, in Ri. Tornaer Straße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ESO digital 73 km/h, mit Foto
Verstoß gegen: Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden
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