Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 51,9, zw. Potsdam und Frankfurt/O. in FR Frankfurt/O. begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 123 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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