Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde außerhalb geschlossener Ortschaften in Leipzig, Antonienstr. zw. Gießerstr./Könneritzstr. mit 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lichtschrankensystem mit Foto ergab 74 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Leipzig übersandte Anhörungsbogen

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