Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 40, Abschnitt 175, ca. km 1,25, in FR Abfahrt Marggrafhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit LKW überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 84 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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