Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Audigast, auf der B 2, Richtung Leipzig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 74 km/h durch Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leipzig übersandte Anhörung

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