Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Dresden, Terassenufer, in Höhe LM Nr. 11, aus Ri. Carolabrücke, in Ri. Albertbrücke um 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 54 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350 digital und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Anhörung

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