Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Wetzlar, auf der BAB 45, Hanau-Dortmund, bei km 162,135 um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 104 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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