Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 2, in Höhe km 9.8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR Werder. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ES3.0 154 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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