Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, bei km 38.1, in FR Berlin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 104 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, ES3.0, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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