Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 246, zwischen Storkow und Glienicke, im Abschnitt 160, Bereich km 4,5 – 4,15, in Fahrtrichtung Glienicke um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Messgerät Speedophot digital.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Oder-Spree übersandte Vordruck Anhörung
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