Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Norden, rechte Fahrspur Tunnelende um 2 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 85 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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