In Mainz, Gem. Mainz, BAB 60, in Höhe Abfahrt Mainz-Innenstadt, FR Darmstadt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 105 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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