Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, Hochstraße, Breitenweg , FR auswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 75 km/h durch Messung mit PoliScan FM1 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Vordruck Anhörung

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