In Rethwisch, auf der B 208, auf der Hauptstraße, im Abschnitt 0,60, Station 0,2 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lichtschrankenmessung mit Foto 75 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Zeugenfragebogen
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