Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, bei km 38.1, in FR Leipzig begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 105 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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