Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 50259, Pulheim, auf der B 59, Abs. 10, km 0,4, Rtg Köln um 25 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Foto.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis

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