Der Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 04.11.2015 in Zwickau, auf der B 93, Talstraße, i.H. Trillerstraße, FR Scheffelstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessanlage 75 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Zwickau

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