Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu-Bloaschütz, S 111, i. H. Haus-Nr. 3, FR Bautzen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Radarmessgerät Multanova 6F mit Frontfoto ergab 76 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bautzen übersandte Vordruck Anhörung
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