Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ringe, auf der K 19, Abschnitt 20, Station 2,2, FR Georgsdorf die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 126 km/h mit Traffiphot stat. Geschw.. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Grafschaft Bentheim übersandte Zeugenfragebogen
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