Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, Königswinterer Straße, Höhe Haus-Nr. 231, FR St. Augustiner Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h,526 km/h mit Messgerät PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Zeugenfragebogen

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