Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 27.12.2015 in Bielefeld, Gütersloher Straße, Ecke Bohlenweg, FR stadtauswärts mit 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bielefeld übersandt.
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