Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Hamburg, auf der Bergedorfer Straße, ca. 300 m vor BAB 1. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 106 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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